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Notfall-Wissen

Kein Strom – wen anrufen? Netzbetreiber oder Elektriker

5 Min. Lesezeit Aktualisiert: 10. Juli 2026
Kein Strom – wen anrufen? Netzbetreiber oder Elektriker

Ob Sie bei einem Stromausfall den Netzbetreiber oder einen Elektriker anrufen müssen, hängt von einer einzigen Frage ab: Sind auch die Nachbarn ohne Strom? Ist die ganze Straße dunkel, liegt es am Netz – dann ist der Netzbetreiber zuständig. Betrifft es nur Ihr Haus, steckt die Ursache in Ihrer eigenen Anlage. So gehen Sie Schritt für Schritt vor.

Der schnelle Entscheidungsbaum

  • Sind auch bei den Nachbarn Licht und Straßenlaternen aus? Dann ist es eine Netzstörung – Netzbetreiber anrufen.
  • Nur bei Ihnen ist der Strom weg? Prüfen Sie zuerst den Sicherungskasten – siehe Stromausfall – was tun?
  • Springt eine Sicherung oder der FI sofort wieder heraus? Dann liegt ein echter Fehler vor – Elektriker rufen.

Störung im Netz: den Netzbetreiber anrufen

Liegt die Störung im öffentlichen Netz, hilft nur der Netzbetreiber – der Anruf dort ist kostenlos. In weiten Teilen der Region ist das die Netze BW mit der Störungshotline 0800 3629-477. Manche Städte haben eigene Stadtwerke mit eigener Nummer. Ihre zuständige Störungsnummer steht immer auf Ihrer Stromrechnung; einen Überblick über aktuelle Ausfälle gibt außerdem das Portal störungsauskunft.de.

Tipp: Stand der Nummer: Juli 2026. Notieren Sie sich Ihre Netzbetreiber-Störungsnummer am besten schon jetzt und legen Sie sie zum Sicherungskasten – im Ernstfall ist es dunkel.

Störung in Ihrer Anlage: den Elektriker anrufen

Sind nur Sie betroffen und lässt sich die Sicherung nicht dauerhaft wieder einschalten, liegt der Fehler in Ihrer Hausinstallation. Dann orten und beheben wir die Ursache – vom Hausanschlusskasten bis zum einzelnen Stromkreis. Das ist unsere Kerndisziplin: der Stromausfall-Notdienst, rund um die Uhr und als Elektriker in Ihrer Nähe.

Wer zahlt was?

Eine Störung im öffentlichen Netz behebt der Netzbetreiber kostenlos – das ist seine Aufgabe. Liegt die Ursache in Ihrer eigenen Anlage, tragen Sie als Eigentümer die Kosten; in einer Mietwohnung ist bei Defekten der festen Installation der Vermieter zuständig.

Checkliste fürs Telefonat

  • Ihre Adresse und – falls bekannt – die Zählernummer.
  • Betrifft es das ganze Haus oder nur einzelne Räume?
  • Sind Nachbarn ebenfalls ohne Strom?
  • Hat eine Sicherung oder der FI ausgelöst und lässt sich nicht wieder einschalten?
FAQ

Noch Fragen?

Kein Strom – wer ist zuständig?
Sind auch die Nachbarn und Straßenlaternen dunkel, ist es eine Netzstörung – dann ist der Netzbetreiber zuständig. Betrifft es nur Ihr Haus, liegt die Ursache in Ihrer Anlage, und ein Elektriker hilft.
Wie erreiche ich den Netzbetreiber?
In weiten Teilen der Region ist es die Netze BW mit der kostenlosen Störungshotline 0800 3629-477 (Stand Juli 2026). Manche Orte haben eigene Stadtwerke – Ihre Nummer steht auf der Stromrechnung.
Kostet der Anruf beim Netzbetreiber etwas?
Nein. Störungshotlines sind kostenlos, und die Behebung einer Netzstörung übernimmt der Netzbetreiber ohne Kosten für Sie.
Was, wenn nur einzelne Räume dunkel sind?
Dann liegt es an Ihrer Anlage – meist an einer ausgelösten Sicherung oder einem FI. Prüfen Sie den Sicherungskasten; lässt sich der Schutzschalter nicht halten, rufen Sie einen Elektriker.
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